Barrierefreiheits-
stärkungsgesetz

Ab Juni 2025 sollen digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein – sind Sie bereit?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt im Juni 2025 in Kraft und verpflichtet Unternehmen, digitale Barrierefreiheit für alle Menschen sicherzustellen.

Erfahren Sie, was dies für Ihr Unternehmen bedeutet und wie Sie rechtzeitig alle Anforderungen erfüllen können.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – Bereiten Sie sich auf die Zukunft vor!

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Was bedeuted das Barrierefreiheitstärkungsgesetz für Betreiber von Webseiten?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) hat erhebliche Auswirkungen auf Betreiber von Webseiten in Deutschland. Hier sind die wichtigsten Punkte, die Webseitenbetreiber beachten müssen:

1. Rechtliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit

Webseitenbetreiber, insbesondere öffentliche Stellen und bestimmte private Unternehmen, sind gesetzlich verpflichtet, ihre digitalen Inhalte und Dienste barrierefrei zu gestalten. Dies bedeutet, dass alle Nutzer, einschließlich Menschen mit Behinderungen, gleichberechtigt auf die Informationen und Funktionen zugreifen können müssen.

2. Anwendung auf verschiedene Bereiche

Das BFSG betrifft nicht nur Webseiten, sondern auch mobile Anwendungen und andere digitale Angebote. Webseitenbetreiber müssen sicherstellen, dass alle digitalen Berührungspunkte barrierefrei sind.

3. Einhaltung von Standards

Das Gesetz basiert auf der EU-Richtlinie 2019/882 und bezieht sich auf internationale Standards wie die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1. Webseitenbetreiber müssen diese Standards umsetzen, um die Anforderungen des BFSG zu erfüllen.

4. Barrierefreie Gestaltung

Webseitenbetreiber müssen sicherstellen, dass ihre Webseiten folgende Prinzipien der Barrierefreiheit erfüllen:

  • Wahrnehmbarkeit: Inhalte müssen so präsentiert werden, dass sie von allen Nutzern wahrgenommen werden können. Dies umfasst z.B. Alternativtexte für Bilder und Untertitel für Videos.
  • Bedienbarkeit: Alle Funktionen der Webseite müssen mit verschiedenen Eingabemethoden, einschließlich Tastatur und Screenreader, bedienbar sein.
  • Verständlichkeit: Informationen und Benutzeroberflächen sollten leicht verständlich und intuitiv nutzbar sein.
  • Robustheit: Inhalte müssen von einer Vielzahl von Benutzeragenten, einschließlich assistiver Technologien, interpretierbar sein.

5. Regelmäßige Überprüfungen

Webseitenbetreiber sollten regelmäßige Audits und Tests durchführen, um die Barrierefreiheit ihrer digitalen Angebote sicherzustellen. Dies kann durch interne Prüfungen oder die Nutzung von externen Dienstleistern und Tools geschehen.

6. Dokumentation und Berichterstattung

Öffentliche Stellen und größere Unternehmen müssen Berichte über den Stand der Barrierefreiheit ihrer digitalen Angebote veröffentlichen. Diese Berichte sollten detailliert dokumentieren, welche Maßnahmen ergriffen wurden und wie die Barrierefreiheit umgesetzt wird.

7. Nutzerfeedback und kontinuierliche Verbesserung

Webseitenbetreiber sollten Mechanismen einrichten, um Feedback von Nutzern zu erhalten. Dies kann durch barrierefreie Kontaktformulare oder Hotlines geschehen. Das Feedback sollte genutzt werden, um kontinuierliche Verbesserungen an der Barrierefreiheit vorzunehmen.

8. Schulung und Sensibilisierung

Mitarbeiter, die an der Entwicklung und Pflege von Webseiten und digitalen Inhalten beteiligt sind, sollten regelmäßig geschult werden, um die Anforderungen der Barrierefreiheit zu verstehen und umzusetzen.

9. Strafen und Konsequenzen

Die Nichteinhaltung des BFSG kann rechtliche Konsequenzen und finanzielle Strafen nach sich ziehen. Webseitenbetreiber sollten daher sicherstellen, dass sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, um mögliche Sanktionen zu vermeiden.

Fazit

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz stellt eine bedeutende Verpflichtung für Webseitenbetreiber dar, ihre digitalen Angebote inklusiv und zugänglich für alle zu gestalten. Durch die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen und die Umsetzung bewährter Methoden können Webseitenbetreiber nicht nur rechtliche Konsequenzen vermeiden, sondern auch eine breitere Nutzerbasis erreichen und die Nutzerzufriedenheit erhöhen.

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Welche Dienstleistungen und Produkte sind vom Barrierefreiheitstärkungsgesetz betroffen?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) betrifft eine Vielzahl von Dienstleistungen und Produkten, die in verschiedenen Bereichen angeboten werden. Hier sind die wichtigsten Kategorien:

1. Digitale Dienstleistungen und Produkte

Webseiten und mobile Anwendungen
  • Webseiten: Alle Webseiten, insbesondere von öffentlichen Stellen und bestimmten privaten Unternehmen, müssen barrierefrei sein.
  • Mobile Anwendungen: Apps, die von öffentlichen Stellen und relevanten privaten Unternehmen angeboten werden, müssen ebenfalls barrierefrei gestaltet sein.
E-Commerce und Einzelhandel
  • Online-Shops: Webseiten und Apps, die Produkte und Dienstleistungen verkaufen, müssen barrierefrei sein.
  • Digitale Produktkataloge: Alle digitalen Kataloge und Verkaufsplattformen müssen barrierefrei zugänglich sein.
Finanzdienstleistungen
  • Online-Banking: Digitale Plattformen für Bankgeschäfte müssen barrierefrei sein.
  • Versicherungen: Webseiten und Apps von Versicherungsunternehmen müssen für alle Nutzer zugänglich sein.

2. Öffentliche Dienstleistungen und Produkte

Verkehrsdienstleistungen
  • Öffentlicher Verkehr: Digitale Informations- und Buchungssysteme von Verkehrsunternehmen, wie Bahnen, Busse und Fluggesellschaften, müssen barrierefrei sein.
  • Ticketautomaten und Informationssysteme: Physische Geräte müssen ebenfalls barrierefrei gestaltet sein.
Bildungs- und Kultureinrichtungen
  • Bildungswebseiten: Webseiten und Plattformen von Schulen, Universitäten und anderen Bildungseinrichtungen müssen barrierefrei sein.
  • Kulturelle Institutionen: Webseiten und digitale Angebote von Bibliotheken, Museen, Theatern und anderen kulturellen Einrichtungen müssen zugänglich sein.
Gesundheits- und Sozialdienste
  • Krankenhäuser und Arztpraxen: Webseiten und Online-Dienste von Gesundheitsdienstleistern müssen barrierefrei sein.
  • Soziale Dienstleistungen: Digitale Plattformen für soziale Dienste müssen ebenfalls zugänglich gestaltet sein.

3. Technologie und Kommunikation

Telekommunikationsdienste
  • Webseiten und Apps: Anbieter von Internet- und Mobilfunkdiensten müssen sicherstellen, dass ihre digitalen Plattformen barrierefrei sind.
Hardware und Software
  • Elektronische Geräte: Bestimmte technische Geräte, wie Computer, Smartphones und deren Betriebssysteme, müssen barrierefrei sein.
  • Softwareprodukte: Betriebssysteme, Webbrowser und andere wesentliche Software müssen barrierefrei sein.

4. Physische Produkte und Dienstleistungen

Geldautomaten und Selbstbedienungsgeräte
  • Bankautomaten: Müssen so gestaltet sein, dass sie von Menschen mit Behinderungen genutzt werden können.
  • Selbstbedienungsterminals: Geräte wie Ticketautomaten und Informationskioske müssen barrierefrei sein.
Transport und Mobilität
  • Fahrkartenautomaten: Müssen barrierefrei gestaltet sein, um von Menschen mit Behinderungen genutzt werden zu können.
  • Informationssysteme im öffentlichen Raum: Müssen so gestaltet sein, dass sie für alle zugänglich sind.

5. Zusätzliche Dienstleistungen

Post- und Kurierdienste
  • Webseiten und Apps: Anbieter von Post- und Kurierdiensten müssen ihre digitalen Plattformen barrierefrei gestalten.

Ausnahmen und besondere Regelungen

  • Kleinere Unternehmen: Unter bestimmten Umständen können kleinere Unternehmen von den Anforderungen ausgenommen sein.
  • Spezifische Situationen: Es gibt besondere Regelungen und Ausnahmen, die je nach Situation und Branche unterschiedlich sein können.

Fazit

Das BFSG zielt darauf ab, die Zugänglichkeit von Produkten und Dienstleistungen in verschiedenen Sektoren zu verbessern, indem es sicherstellt, dass digitale und physische Angebote für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Dies umfasst eine breite Palette von Bereichen, von öffentlichen Diensten bis hin zu privaten Unternehmen, und erfordert die Einhaltung klar definierter Barrierefreiheitsstandards. Durch die Umsetzung dieser Anforderungen können Unternehmen und öffentliche Stellen nicht nur rechtliche Verpflichtungen erfüllen, sondern auch eine inklusivere Gesellschaft fördern.

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