internetrecht

Das Internet gehört den Mutigen

Oh je, oh je. Wenn man sich mal mit den rechtlichen Bedingungen im Internet und in Social Media befasst, kommt man eigentlich zu dem Schluss, dass man das alles lieber lassen sollte.

In dem Moment, in dem man z.B. einen Beitrag auf einer Social Media Plattform teilt, kann es sein, dass man Urheberrechte und auch gleichzeitig Persönlichkeitsrechte verletzt. Außerdem kann man noch für den Inhalt haftbar gemacht werden. Da kommt ganz schön was zusammen! Genauso ist es, wenn ich anklicke „Gefällt mir“ oder ich einen Beitrag per Embebbed-Befehl auf meiner Webseite einbette z.B. ein Youtube Video. Rechtlich gesehen, mache ich mir dann unter bestimmten Umständen fremde Inhalte zu eigen und kann belangt werden.

Wenn ich Nutzer auf eine interessante Internetseite führen möchte und entsprechend von meiner Seite aus verlinke, hafte ich für die Inhalte der fremden Seite. Das ist ja eigentlich kein Problem. Ich finde die Inhalte ja gut und bin der Meinung, dass andere das auch wissen sollten. Was aber, wenn die Inhalte dieser Seite verändert werden? Was wenn der komplette Inhalt ausgetauscht wird und unter Umständen sogar noch in eine rechtwidrige Kategorie fällt?

Ständige / regelmäßige Kontrolle der Linkaktualitätk ist daher angesagt!

Siehe auch: Deutsches Recht und Social Media

Vorsicht ist nicht nur in den Sozialen Medien angesagt! Auch Werbeideen in Firmenemails können empfindliche Geldbußen winken!

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