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Google Fonts DSGVO

Google Fonts DSGVO beleuchtet die Frage, inwieweit die Einbindung von Google Fonts DGVO-konform ist.

Was sind Google Fonts?

Google Fonts sind zunächst ein interaktives Verzeichnis von Google. In diesem Verzeichnis stellt Google unzählige unterschiedliche Schriftarten zur Verfügung – und dies kostenlos. Denken wir an die Anfänge des Web und die Anfänge des Webdesign. Es standen zu Beginn nur die Standardschriftarten wie z.B. Arial, Helvetica, Couria und wenige andere zur Verfügung. Wenn ein Text in einer auffallenden Schriftart aus bestimmten Gründen dargestellt werden musste, dann musste man dafür ein Bild erstellen. Also ein Bild, welches Text enthält. Diese Vorgehensweise war wenig suchmaschinenfreundlich, da vor einigen Jahren, die Suchmaschinen noch nicht in der Lage waren Text aus Bildern zu erkennen. Das ist heute etwas anders.

Die Freude war also groß, als man mit Google Fonts die Möglichkeit hatte, auf viele unterschiedliche Schriftarten zuzugreifen. Dies wurde von Google kostenlos ermöglicht.

Die Eigenschaften der Google Fonts

Die Google Fonts werden unter der Adresse fonts.googleapsis.com abgerufen. Dahinter versteckt sich ein Server von Google auf welchem die Schriften bzw. die Google Fonts gespeichert sind. Dieser Server befindet sich nicht in Deutschland.

WICHTIG ZU WISSEN:

Nach Angaben von Google selbst sind Abfragen des CSS und der Schriften voneinander getrennt und können nicht in Relation zu Google Diensten gebracht werden.

Nun zu Google Fonts DSGVO

Google Fonts sind in jüngster Zeit sehr umstritten. Wir haben bereits in einem anderen Beitrag Google Fonts deaktivieren bei WordPress darüber berichtet. Demnach verstößt die Verwendung von Google Fonts gegen die DSGVO. Wenn man nun also eine Webseite besucht, auf welcher Google Fonts eingesetzt werden, dann werden die Schriftarten über den genannten Google Server nachgeladen. Google erkennt die IP des Besuchers und erkennt dass diese IP gerade eine bestimmte Webseite besucht. Google erkennt weiterhin die die Spracheinstellungen, den verwendeten Browser, die Bildschirmauflösung und das Gerät. Diese Informationen stellt Google u.a. in den Auswertungen von Google Analytics zur Verfügung. Für Webseitenbetreiber sind das sehr wertvolle Informationen. Kann man u.a. erkennen, mit welchen Geräten die Webseite mehr aufgerufen wird: per Smartphone, Tablet oder PC und anderes mehr.

Laut DSGVO ist es NICHT verboten Google Fonts auf einer Webseite einzubinden. Wenn man diese Schriftarten einbindet muss man allerdings darauf achten, dass diese nicht vom Google-Server nachgeladen werden. Also die Informationsübermittlung zum Google-Server muss unterbrochen werden, dass die o.g. Informationen nicht abgefragt werden können.

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