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Internetrecht – es gibt in Deutschland kein Internetrecht!

Abfrage vom 2 Dezember 2022

Sie sehen. Wir haben in Deutschland cirka 1773 Bundesgesetze mit mehr als 50.000 Paragraphen und mehr als 2.700 Bundesrechtsverordnungen mit 42.000 Paragraphen. Hinzu kommen die Gesetze und Rechtsverordnungen der sechzehn Länder.

Aber ein explizites Internetrecht haben wir in Deutschland immer noch nicht.

Es gibt also kein Internetrecht in Deutschland

Es gelten im Internet alle Einzelgesetze. Und das nennen wir gemeinhein als Internetrecht, welches definitiv nicht existiert.

Jede/r der/die im Internet aktiv wird muss die Einzelgesetze beachten. Daher ist es auch für Abmahnvereine so einfach, Geld für die verschiedensten Themen regelrecht einzutreiben.

Aktuell haben wir aufgrund des Urteils eines Landgerichts in München eine definitive Abmahnwelle bezüglich der Verwendung von Google Web Fonts.

Lesen Sie sich bitte den Beitrag von der NEUEN DÜSSELDORFER ZEITUNG durch bezüglich dieser Abmahnwelle.

Hier steht sehr deutlich, dass aktuell in Deutschland geltendes Recht sozusagen eine Gelddruckmaschine für Betrüger ist. Dieser Tatbestand ist auch für geltendes Recht nicht rechtens. Aber wo kein Kläger, da kein Richter. Dies ist Allgemeinbestandteil. Also, wenn sich die Abgemahnten nicht wehren und einfach nur zahlen, dann passiert nichts. So einfach ist das. Das finden wir sehr traurig.

Der verlinkte Beitrag aus der NEUEN DÜSSELDORFER ZEITUNG zeigt sehr deutlich, dass Bürger in Deutschland auf diese Art deutsches Recht versuchen zu missbrauchen.

Das Internet hat naturgemäß, die Eigenschaft, interaktiv und multidirektional zu sein. Es kann multidirektional kommuniziert werden. Dies ist im analogen Leben nicht möglich. Wer nicht multidirektional kommunizieren möchte, sollte das Internet einfach verlassen. Mit allen Chancen und Risiken. Warum wird solch unseriösen Abmahnvereinen immer wieder die Möglichkeit gegeben gegen etwas, was im digitalen Bereich „selbstverständlich“ ist, abzumahnen? Und dies nur, weil wir hier in Deutschland kein Internetrecht haben? Könnte das etwas damit zu tun haben, dass wir allgemein das digitale Schlusslicht bilden? Wollen wir auf dieser Position verharren? Die Einräumung der Verhinderung von nachladenden Google Schriftarten lässt uns auf jeden Fall auf diesem Schlusslicht stehenbleiben.

Alles ist Auslegungssache

Das Gesetz ist mittlerweilse ein sehr skurriler Bestandteil unseres Lebens in diesem unserem Lande (Deutschland). Das Gesetz ist Auslegungssache. Ja, man kann es interpretieren! Je besser die Interpretation, desto besser die Rechtslage.

Bleiben Sie cool!

Cool bleiben ist in diesem unserem Land, das ich sehr liebe, nicht so einfach. Cool bleiben heißt in diesem Zusammenhang, wenn eine Abmahnung kommt, sich bewusst zu sein, dass man zunächst aufgefordert wird, etwas zu unterlassen, erst dann kommt die in Geldeinheiten bemessene „STRAFE“, über deren Rechtmäßigkeit, man auch noch streiten kann. Man bekommt also die Möglichkeit zunächst den Schaden zu beheben. Oder : man sollte die Möglichkeit dazu bekommen. Dies mit mindestens drei Aufrufezeichen!!! Aber solche ABMAHNVEREINE bauen darauf, dass ängstliche Menschen zahlen. Hier muss definitiv ein Riegel vorgeschoben werden! Und solche Abmahnvereine oder wie auch immer man sie nennen mag, müssen aufs Gröbste (mit vielen Geldeinheiten) bestraft werden!

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