internetrecht

Werbung in Firmenemails

BGH , Urteil – VI ZR 134/15, 16.12.2015

Ideen für Werbung gibt es viele. Doch die persönliche Begeisterung für eine Idee, wie man Werbung betreiben kann, sollte gerade in Zusammenhang mit den Elektronischen Medien gut durchdacht sein:

Firmen dürfen im E-Mail-Verkehr mit ihren Kunden nicht ungefragt Werbung versenden. Der Bundesgerichtshof gab in einem am 16.12.2015 veröffentlichten Urteil einem Mann aus dem schwäbischen Göppingen Recht, der im Abspann einer automatisch generierten Eingangsbestätigung Werbung erhalten hatte und stellte uneinsichtigen Firmen saftige Strafen in Aussicht (Az.: VI ZR 134/15).

Es sollen Ordnungsgelder bis zu 250.000 Euro drohen.

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